Warum eigentlich?

Wir sind Physiotherapeuten und möchten Ihnen so gut es geht dabei helfen wieder gesund zu werden und gesund zu bleiben. Das gelingt dann am besten, wenn wir – Sie als Patient und wir als Therapeut – gemeinsam daran arbeiten. Auf dieser Seite haben wir häufig gestellte und wichtige Fragen zusammengestellt, die uns in den vergangenen Jahren immer wieder Patienten gestellt haben.

Ihr Physiopoint-Team

Baumhofstraße 33
97828 Marktheidenfeld

T. (09391) 503 537 5

Fragen zur Behandlung

Nein! Aber…

Ihr Arzt hat aufgrund seiner Diagnose ein bestimmtes Heilmittel (z.B. allgemeine Krankengymnastik) oder eine bestimmte Heilmittelkombination verordnet. Durchgeführt werden muss das, was verordnet ist, denn eine Behandlung kann nicht gegen eine andere eingetauscht werden.

Beispiel: der Arzt verordnet 6 x Allgemeine Krankengymnastik. Es ist nicht möglich, stattdessen z.B. Massagen zu bekommen.

Aber … Ihr Therapeut erkennt, bewertet und entscheidet während der Behandlung, mit welchen Techniken und / oder Übungen er am besten am Heilungserfolg arbeiten kann. Auch Techniken z.B. der manuellen Therapie oder anderer Therapieformen gehören zur Krankengymnastik. Es kann daher auch eine Möglichkeit sein, dass Ihr Therapeut während einer Behandlung entscheidet, mittels Massagetechniken zu arbeiten.

Nein! 

Der Grund ist einfach: Physiotherapie ist nicht gleich Physiotherapie.
Wir sind stolz darauf, dass wir ein Team aus hoch qualifizierten Therapeuten haben und deshalb ein so breites Angebot an physiotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten anbieten können. Jeder unserer Therapeuten hat sich im Laufe der Jahre Fortgebildet und spezielle Qualifikationen in unterschiedlichen Bereichen erlangt. Dadurch haben sich unsere Therapeuten nicht nur das entsprechende Fachwissen für verschiedene Behandlungsformen erarbeitet sondern auch die Erlaubnis, diese Behandlungen durchzuführen.

Ausschlaggebend, welcher Therapeut für Ihr Krankheitsbild bzw. Ihre Diagnose eingesetzt wird ist in erster Linie die Heilmittelverordnung. Haben Sie das Rezept für manuelle Therapie, Lymphdrainage oder KG erhalten? Mit welcher Diagnose hat Ihr Arzt das Rezept ausgestellt?

Unsere Praxismanagerin plant für Sie auf Basis dieser Informationen definitiv den richtigen Therapeuten mit der entsprechenden Qualifikation und/oder Weiterbildung ein.

Unser Ziel ist es, Ihnen zu bestmöglich zu helfen. Das führt auch dazu, dass Sie während eines Rezeptes auch durchaus von verschiedenen Therapeuten behandelt werden können.

Ja und Nein.
Physiotherapie wie z.B. manuelle Therapie oder Krankengymnastik dürfen in Deutschland nicht ohne ärztliche Verordnung behandelt werden. Stellt Ihr Arzt Ihnen jedoch ein Privatrezept aus, also eine Verordnung, die nicht über die Krankenkasse abgerechnet wird, können Sie Physiotherapie in Anspruch nehmen.

Selbstzahlerleistungen können Sie ohne Rezept in Anspruch nehmen.
Dazu zählen nicht nur z.B. Wellness-Massagen sondern auch bestimmte Formen der Therapie wie z.B. die Schmerztherapie nach Brügger/Placht. Fragen Sie gerne bei Ihrem nächsten Besuch nach den Möglichkeiten.

In vielen Fällen ist es für Ihren Heilungserfolg unabdingbar in den Therapiepausen selbst Übungen durchzuführen. Oft dienen diese Übungen auch zur Vorbereitung auf die nächste Behandlung.

Wir bitten Sie diese Übungen konsequent umzusetzen! Kein Physiotherapeut dieser Welt kann in 6 Behandlungen z.B. die Ursache langjähriger Fehlbelastung “wegtherapieren”. Physiotherapie ist Teamwork!

Die Zuzahlung (“Rezeptgebühr”) ist eine im Rahmenvertrag mit den Krankenkassen festgelegter Eigenanteil. Die Zuzahlung hat nichts mit der Praxisgebühr zu tun, die Sie je Quartal bei Ihrem Arzt bezahlen. Sie ist für jedes Rezept einmal fällig, sofern Sie von Ihrer Krankenkasse nicht von der Zuzahlung befreit sind.

Schon gewusst?
Die “Rezeptgebühr” müssen wir für Ihre Krankenkasse kassieren und mit ihr abrechnen. Unsere Praxis erhält von dieser Gebühr 0,- €.